Förderung für BHKW in Deutschland
In Deutschland wird der Ausbau hocheffizienter und klimafreundlicher Energiesysteme gefördert. Unsere XRGI®–Blockheizkraftwerke (BHKW) sind hier natürlich vorne mit dabei: Sowohl ihr Primärenergiebedarf als auch ihre CO2-Emissionen sind deutlich niedriger als bei der konventionellen Erzeugung von Strom und Wärme.
Außerdem bietet das zugrunde liegende Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung die Flexibilität, die auf dem Energiemarkt der Zukunft gebraucht wird.
Ein XRGI® ist somit ab Werk für die Förderung qualifiziert.
Der EC POWER-Service für
Ihre Förderanträge
Für den Strom, den Sie direkt vor Ort mit dem XRGI® erzeugen, profitieren Sie von attraktiven KWK-Förderungen. Auch für die Anschaffung unserer Wärmepumpen können Sie Zuschüsse erhalten. Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite und unterstützt Sie bei Ihrem Projekt – es lohnt sich!
KWKG: Zuschüsse für produzierten Strom
XRGI®-Betreiber erhalten Zuschüsse für erzeugten Strom. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2020) sieht vor, dass selbstgenutzter KWK-Strom mit 8 Cent, eingespeister mit 16 Cent pro kWhel bezuschusst wird. Im Gegensatz zu anderen rationellen Energietechniken, die einen Zuschuss beim Bau erhalten, werden Blockheizkraftwerke anhand der erzeugten Strommenge gefördert. Dadurch kann die Amortisationszeit für ein XRGI® nun deutlich unter vier Jahren liegen. Das macht XRGI®-BHKW betriebswirtschaftlich attraktiver als bspw. eine elektrische Wärmepumpe – auch unter Beachtung der Investitionszuschüsse für diese.
Für die Leistungsklasse bis 50 kWel, in die alle XRGI®-Modelle fallen, gilt dabei eine Förderlaufzeit von 30.000 Volllastbenutzungsstunden für neue Anlagen.
Übrigens: Netzbetreiber sind laut KWKG verpflichtet, hocheffiziente KWK-Anlagen wie das XRGI® an ihr Netz anzuschließen und den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom zu bezahlen.
Energie- und Strom-
steuer sparen dank BHKW
Ein Blockheizkraftwerk wird mit Gas betrieben. Wie alle anderen Verbraucher müssen BHKW-Betreiber dabei zunächst Energiesteuer zahlen – die sie sich jedoch zurückerstatten lassen können.
Denn das Energiesteuergesetz (EnStG) sieht eine Steuerentlastung für KWK-Anlagen bei nachgewiesener Hocheffizienz vor. Der entsprechende Antrag muss jährlich beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Der im BHKW produzierte Strom ist bis zu einer BHKW-Leistung von 2 MW von der Stromsteuer befreit.
Reduzierte
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage zahlen alle Stromverbraucher als Teil des Strompreises. Sie dient dazu, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu finanzieren.
Auch Betreiber von KWK-Anlagen müssen EEG-Umlage zahlen – allerdings nicht den vollen Satz. Derzeit können Sie mit einer reduzierten Rate von 40 % für den selbstverbrauchten Strom rechnen.
Gerade für Großverbraucher wie Unternehmen, die sich dezentral und klimafreundlich selbst mit Strom versorgen, kann dies immense Einsparungen im fünfstelligen Bereich bedeuten.
Bundesförderung für
effiziente Gebäude
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden energetische Gebäudeförderungen des Bundes − das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) − zusammengeführt.
Die Förderung ermöglicht Zuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Tilgungsrabatten.