Förderung für BHKW in Deutschland
In Deutschland wird der Ausbau hocheffizienter und klimafreundlicher Energiesysteme gefördert. Unsere XRGI®–Blockheizkraftwerke (BHKW) sind hier natürlich vorne mit dabei: Sowohl ihr Primärenergiebedarf als auch ihre CO2-Emissionen sind deutlich niedriger als bei der konventionellen Erzeugung von Strom und Wärme.
Außerdem bietet das zugrunde liegende Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung die Flexibilität, die auf dem Energiemarkt der Zukunft gebraucht wird.
Ein XRGI® ist somit ab Werk für die Förderung qualifiziert.
Der EC POWER-Service für
Ihre Förderanträge
Keine Zeit, sich um Förderung zu kümmern? Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern recherchiert EC POWER alle infrage kommenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben und reicht die entsprechenden Anträge ein.
KWKG: Zuschüsse für produzierten Strom
XRGI®-Betreiber erhalten Zuschüsse für erzeugten Strom. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2020) sieht vor, dass selbstgenutzter KWK-Strom mit 8 Cent, eingespeister mit 16 Cent pro kWhel bezuschusst wird. Im Gegensatz zu anderen rationellen Energietechniken, die einen Zuschuss beim Bau erhalten, werden Blockheizkraftwerke anhand der erzeugten Strommenge gefördert. Dadurch kann die Amortisationszeit für ein XRGI® deutlich unter vier Jahren liegen.
Für die Leistungsklasse bis 50 kWel, in die alle XRGI®-Modelle fallen, gilt dabei eine Förderlaufzeit von 30.000 Volllastbenutzungsstunden für neue Anlagen.
Übrigens: Netzbetreiber sind laut KWKG verpflichtet, hocheffiziente KWK-Anlagen wie das XRGI® an ihr Netz anzuschließen und den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom zu bezahlen.
Energie- und Stromsteuer
sparen dank BHKW
Ein Blockheizkraftwerk wird mit Gas betrieben. Wie alle anderen Verbraucher müssen BHKW-Betreiber dabei zunächst Energiesteuer zahlen – die sie sich jedoch zurückerstatten lassen können.
Denn das Energiesteuergesetz (EnStG) sieht eine Steuerentlastung für KWK-Anlagen bei nachgewiesener Hocheffizienz vor. Der entsprechende Antrag muss jährlich beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Der im BHKW produzierte Strom ist bis zu einer BHKW-Leistung von 2 MW von der Stromsteuer befreit.
Bundesförderung für
effiziente Gebäude
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden energetische Gebäudeförderungen des Bundes − das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) − zusammengeführt.
Die Förderung ermöglicht Zuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Tilgungsrabatten.
Gebäudeenergiegesetz 2024 GEG
Im Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) ist eine zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden festgelegt. Für Neubauten in Neubaugebieten sind seit 01. Januar 2024 mindestens 65 Prozent der mit Heizungsanlagen bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu erzeugen; diese Pflicht gilt erstmal nicht für Gebäude - auch neue - in Bestandsgebieten. Mit der Kraftwärmepumpe (bzw. Wärmepumpen-Hybridheizung) ist diese GEG-Pflicht problemlos und kostengünstig erfüllbar.
Erfüllungsoption nach § 71h (1) GEG mit Wärmepumpe, XRGI®-BHKW und Spitzenlastbrennwertkessel

Erfüllung nach § 71 (2) GEG mit Wärmepumpe und XRGI®-BHKW
