XRGI®-BHKW –
gefordert und gefördert
In Deutschland wird der Ausbau hocheffizienter und klimafreundlicher Energiesysteme gefördert. Unsere XRGI®–Blockheizkraftwerke (BHKW) sind hier natürlich vorne mit dabei: Sowohl ihr Primärenergiebedarf als auch ihre CO2-Emissionen sind deutlich niedriger als bei der konventionellen Erzeugung von Strom und Wärme.
Außerdem bietet das zugrunde liegende Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung die Flexibilität, die auf dem Energiemarkt der Zukunft gebraucht wird.
Ein XRGI® ist somit ab Werk für die Förderung qualifiziert.
Der EC POWER-Service für
Ihre Förderanträge
Keine Zeit, sich um Förderung zu kümmern? Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern recherchiert EC POWER alle infrage kommenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben und reicht die entsprechenden Anträge ein.
KWKG: Zuschüsse für produzierten Strom
XRGI®-Betreiber erhalten Zuschüsse für erzeugten Strom. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sieht vor, dass selbstgenutzter KWK-Strom mit 8 Cent, eingespeister mit 16 Cent pro kWhel bezuschusst wird. Im Gegensatz zu anderen rationellen Energietechniken, die einen Zuschuss beim Bau erhalten, werden Blockheizkraftwerke anhand der erzeugten Strommenge gefördert. Dadurch kann die Amortisationszeit für ein XRGI® deutlich unter vier Jahren liegen.
Für alle neuen XRGI®-Modelle beträgt die Förderlaufzeit 30.000 Volllastbenutzungsstunden.
Übrigens: Netzbetreiber sind laut KWKG verpflichtet, hocheffiziente KWK-Anlagen wie das XRGI® an ihr Netz anzuschließen und den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom zu bezahlen.
Energie- und Stromsteuer
sparen dank BHKW
Ein Blockheizkraftwerk wird mit Gas betrieben. Wie alle anderen Verbraucher müssen BHKW-Betreiber dabei zunächst Energiesteuer zahlen – die sie sich jedoch zurückerstatten lassen können.
Denn das Energiesteuergesetz (EnStG) sieht eine Steuerentlastung für KWK-Anlagen bei nachgewiesener Hocheffizienz vor. Der entsprechende Antrag muss jährlich beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Der im BHKW produzierte Strom ist bis zu einer BHKW-Leistung von 2 MW von der Stromsteuer befreit.
Bundesförderung für
effiziente Gebäude
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind alle energetischen Gebäudeförderungen des Bundes zusammengeführt.
Nur für KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke) gibt es eine Förderung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).Die Förderung ermöglicht Zuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Tilgungsrabatten.
BHKW-Rechner: Welches XRGI® für Ihr Projekt?
Mit unserem Online-Check ermitteln Sie das optimale XRGI®-Modell für Ihr Projekt. Geben Sie einfach die Rahmendaten des Objekts ein – Gebäudetyp, Heizungsart und Energieverbrauch – und wir geben Ihnen eine Empfehlung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) benennt zehn Optionen für Heizungstechnologien, die beim Ersatz einer bestehenden Heizungsanlage zum Einsatz kommen können und frei miteinander kombinierbar sind.
Für die Kraftwärmepumpe werden die Optionen Wärmepumpe (§ 42 Absatz 2 Nummer 2), KWK-Anlage (§ 42 Absatz 2 Nummer 7) und ggf. Gas-/Ölheizung (§ 42 Absatz 2 Nummer 1) miteinander kombiniert. Für diese Kombination gibt es keine Vorgaben. Das bedeutet: Die jeweilige Größe der Einzelkomponenten kann individuell auf Ihr technisches und wirtschaftliches Optimum abgestimmt werden.
Kombination der Optionen § 42 Absatz 2 Nummer 2 mit Nummer 7 und Nummer 1
Kombination der Optionen § 42 Absatz 2 Nummer 2 mit Nummer 7