HmbKliSchG

Einfache Erfüllung der EE-Pflicht
(Einsatz von Erneuerbaren Energien)
mit XRGI®-Blockheizkraftwerken

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz

Erfüllung der Erneuerbare-Energien-Pflicht (§ 17) mit XRGI®-BHKW

Seit dem 1. Juli 2021 hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) eine Pflicht für den Einsatz von Erneuerbaren Energien bei Heizungstausch beschlossen. In der praktischen Umsetzung sind mindestens 15 % des jährlichen Energiebedarfs regenerativ zu decken (sogenannte EE-Pflicht). Dies gilt für Heizungsanlagen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, die regelmäßig auf mindestens 19°C beheizt werden. Nur Gasetagenheizungen in mehrstöckigen Wohngebäuden sind nicht betroffen.

Damit soll jede Heizung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Es gibt nach dem HmbKliSchG verschiedene Maßnahmen, wie die EE-Pflicht umgesetzt werden kann: Neben dem Anschluss an die Fernwärme sind zur Pflichterfüllung der Einsatz von Wärmepumpen, thermischen Solaranlagen, Holzheizungen und Blockheizkraftwerken möglich.

Mit dem XRGI®-Blockheizkraftwerken (XRGI®-BHKW) von EC POWER ist die EE-Pflicht technisch einfach und in der Regel wirtschaftlich erfüllbar, da die Amortisationszeiten der Investition projektspezifisch zwischen 3 und 6 Jahren liegen. Durch die Nutzung oder den Verkauf des im XRGI®-BHKW erzeugten Stroms entstehen üblicherweise finanzielle Gewinne im Vergleich zur Energieversorgung ohne XRGI®-BHKW.

Der Einsatz der XRGI®-BHKW hat zudem regelmäßig die höchste Einsparung an CO2-Emissionen und damit den höchsten Beitrag zum Klimaschutz. Dies ergibt sich aus den Regelungen zur Berechnung der Emissionen an Treibhausgasen (CO2eq) nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), die auch für die Kalkulationen nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) zu verwenden sind. Mit der Berechnungsvorschrift ist damit ein direkter und objektiver Vergleich von einem BHKW mit beispielsweise einer Wärmepumpen-, Pellet-, Gas- oder Ölheizung möglich.

Diese GEG-Berechnung, die im Übrigen auch in Energieausweisen zu verwenden ist, wurde beispielhaft für ein Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten umgesetzt. Dabei wurden für die individuellen Wärme- und Stromverbräuche der Wohneinheiten Durchschnittswerte angenommen, wie sie beispielsweise der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) regelmäßig nach statistischen Erhebungen publiziert.

Das Ergebnis der Berechnungen zeigt folgendes Bild.

Nach den Berechnungen zeigt sich, dass das XRGI®-BHKW im Vergleich der Heizungsanlagen die höchsten Einsparungen an Klimagasen und damit den höchsten Beitrag zum Klimaschutz hat. Und diese bei einem wirtschaftlichen Betrieb!

Übrigens: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Stromproduktion, so wird bei allen Heizungsoptionen ergänzend ein noch höherer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Wie kommen Sie nun zu einem XRGI®-BHKW von EC POWER?

Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei und unverbindlich, ob ein XRGI®-BHKW in der Heizzentrale Ihres Gebäudes zum Einsatz kommen kann. Der Ablauf ist hierfür wie folgt:

1. Sie teilen uns Ihr Interesse über unser Kontaktformular mit.

2. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen die weiteren Schritte wie beispielsweise technische Klärung, Auslegung, Berechnungen der Einsparung an Treibhausgasemissionen und Kosten.

3. Wir erarbeiten einen Umsetzungsvorschlag für Sie.


Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren?
Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an HH.KlimaG@ecpower.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr EC POWER-Team

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Mit der Installation eines XRGI®-BHKW besteht auch die Möglichkeit, sensible Stromverbraucher bei einem Ausfall
der öffentlichen Stromversorgung (Blackout) gesichert weiter zu betreiben.

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